Inklusion als Menschenrecht

Inklusion ist ein Menschenrecht

  1. Artikel 9 „Zugänglichkeit“ der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet weltweit Träger öffentlicher Gewalt zur digitalen Barrierefreiheit.
  2. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene
  3. synchron zu dem Bund hat jedes Bundesland auch gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung Behinderter Menschen 
  4. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz  (BFSG) verpflichtet private Hersteller von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab 2025 zur digitalen  Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. 
  5. Laut dem Lieferkettengesetz vom 1.1.2023 sind deutsche Unternehmen verpflichtet Menschenrechte zu achten und umzusetzen.

Ergo: Digitale Barrierefreiheit und darüber hinaus Inklusion geht jeden an

Digitale Barrierefreiheit ist also ein Thema, welches die Computerbranche allumfänglich beschäftigen wird.

Deswegen ist meine Bitte, dass jeder im Unternehmen darüber nachdenkt, was Inklusion bedeutet und wie es umgesetzt werden kann.

Detaillierter Beitrag

Falls Du umfangreichere Informationen zu den Zusammenhängen der gesetzlichen Lage möchtest: hier ein Artikel für eine (Firmen)Zeitung:

https://www.msg.group/public-magazin-beitrag/digitale-barrierefreiheit-ist-ein-menschenrecht

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